AGBs

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte und/oder dem Betreten der Räumlichkeiten der KäS erkennt der Kunde/Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die KäS - Kabarett
Waldschmidtstraße 19
60316 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 55 07 36
Fax: 069 / 55 08 56
E-Mail: info@die-kaes.com

1. Tickets bei der KäS - ohne Aufwand nach Erhalt der Reservierungsnummer den Betrag überweisen - die Karten liegen für Sie NUR an der Abendkasse bereit

Unter Angabe:
- des Datums
- des Künstlers
- der Reservierungsnummer (wird von der KäS mitgeteilt)

Kontodaten:
Frankfurter Sparkasse
Kontoinhaber: Die KäS
Kto-Nr: 200 433 458
BLZ 500 502 01

Nach Verstreichen der Überweisungsfrist oder fehlenden Angaben in der Überweisung können wir Ihren Betrag nicht zuordnen und die Karten gehen wieder in den freien Verkauf.

Abholung der bezahlten Karten grundsätzlich nur an der Abendkasse und nur bei Vorlage des Überweisungsbeleges oder des Kontoauszuges.

2. Tickets/Gutscheine kaufen über Frankfurt Ticket Rhein-Main (069 / 13 40 400) - oder in über 200 Filialen im Rhein-Main-Gebiet

Bei Wunsch, werden Ihnen die Karten über Frankfurt Ticket Rhein-Main direkt zugesendet. Umtausch und Rückzahlung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

3. Karten gibt es auch am Veranstaltungstag an der Abendkasse (+ Abendkassenzuschlag)

BEGINN DER VORSTELLUNGEN:
Montag-Samstag: 20.00 Uhr; Einlass ab: 18.30 Uhr
Sonntag: 19.00 Uhr; Einlass ab: 17.30 Uhr
Bei Veranstaltungen im Saalbau Bornheim ist der Einlass 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn.

Kein Einlass nach Beginn der Vorstellung.
Programmänderungen sind generell vorbehalten.

Es besteht grundsätzlich freie Platzwahl in der KäS. Mit der Eintrittskarte erwirbt der Zuschauer einen Sitzplatz. Anspruch auf einen bestimmten, oder mehrere zusammenhängende Plätze bestehen nicht. Die KäS ist behindertengerecht ausgebaut. Ermäßigungen können Sie unter http://www.die-kaes.com/agb/ einsehen.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Für Kinder unter 12 Jahren ist der Einlass ist nicht gestattet.

Ausfall einer Veranstaltung

Kartenrücknahme nur bei Absage oder Ausfall einer Veranstaltung (ACHTUNG: Karten können nur dort zurückgegeben werden, wo sie erworben wurden!) Muss eine Aufführung ausfallen, tauscht der Veranstalter gegen deren Rückgabe die Eintrittskarte gegen eine andere Veranstaltung. Der Differenzbetrag wird an der Abendkasse beglichen. Oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte zurück. Das entsprechende Begehren muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin der ursprünglichen Veranstaltung beim Veranstalter geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

Hausverbot

Mutwillige Störungen des Theaterbetriebes und der Vorstellungen, Trunkenheit, Belästigungen der anderen Besucher und mutwillige Sachbeschädigungen können zu unverzüglichen Hausverweisen führen. Auch hierbei besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises.

Das Betreten der nichtöffentlichen Bereiche, insbesondere des Bühnen- und Garderobenbereichs, ist den Besuchern nicht erlaubt.

Aufsichtspersonal

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Werden die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen durch die Geschäftsführung der KäS oder deren Vertretung der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden.

Eintrittskarten/Wiedereinlass-Chips

Das Theater darf nur mit gültigen Eintrittskarten betreten werden. Am Veranstaltungsabend werden die Besucher im eigenen Interesse gebeten, die Eintrittskarte gut zu verwahren. Das Ordnungspersonal ist jederzeit berechtigt, sich die Eintrittskarte zeigen zu lassen. Beim Verlassen der KäS erhält jeder Gast einen Wiedereinlass-Chip, der beim Wiedereintritt in die KäS dem Aufsichtspersonal zurückzugeben ist.

Eintrittspreise/ Ermäßigungen

Ermäßigungen können NUR beim Entwerten der Karte, nach Vorlage eines gültigen Ausweises, an der Abendkasse geltend gemacht werden. Ermäßigungen gelten nur für Schüler/Studenten, Auszubildende, Erwerbslose, Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis (ab 50 %) oder dem Frankfurt-Pass. Der entsprechende Berechtigungsausweis für den Ermäßigungsanspruch ist an der Abendkasse unaufgefordert vorzulegen.

Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen den normalen Eintrittspreis.

Umtausch/Rückgabe

Kartenrücknahme nur bei Absage oder Ausfall einer Veranstaltung (ACHTUNG: Karten können nur dort zurückgegeben werden, wo sie erworben wurden.

In allen übrigen Fällen ist eine teilweise oder ganze Erstattung des Eintrittspreises nicht möglich.

Einlasszeiten Theatersaal, Zu spät-Kommen

Einlass in den Theatersaal ist 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Bei Veranstaltungen im Saalbau Bornheim ist der Einlass 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Einzelnen Besuchern, die nach Beginn der Vorstellung eintreffen, ist der Einlass erst in der Pause möglich. Gruppen dürfen bei Eintreffen nachVorstellungsbeginn erst nach der Pause in den Saal. Ein Anspruch auf Tisch - /Platz - reservierung besteht grundsätzlich nicht.

Veranstaltungsbeginn

Die KäS beginnt von Mittwoch bis Samstag pünktlich um 20 Uhr. Sonntags 19 Uhr.

Freie Platzwahl

Die KäS ist ein Kabarett mit FREIER PLATZWAHL. Es besteht kein Anspruch auf zusammenhängende Plätze.

Verhalten im Theater

Fluchtwege: Im Theatersaal sind die Notausgänge mit leuchtenden, grünen Notausgangs-Schildern gekennzeichnet.Die Gänge dorthin sind Fluchtwege und als solche nach feuerpolizeilich vorgeschriebener Verordnung freizuhalten. Die baupolizeilich abgenommene Tisch- und Stuhlordung im Theater darf nicht verändert werden: Es ist untersagt, Tische zusammenzustellen und Stühle aus der Reihe zu nehmen und in die Fluchtwege zu stellen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals bei Zuwiderhandlung ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet, Tiere in den Theatersaal, das Theaterbistro oder Foyer mitzuführen. Kindern unter 12 Jahren ist der Einlass grundsätzlich nicht gestattet.

Im Theater und im Bistro/Foyer ist der Verzehr von mitgeführten Speisen und Getränken grundsätzlich nichtgestattet.Das Betreten der Bühnenbereiche, des technischen Bereiches und der Künstlergarderobe ist nicht gestattet.

Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

Ohne Genehmigung der Theaterleitung dürfen aus urheber- und leistungsrechtlichen Gründen im Zuschauerraum weder Bild- noch Tonaufzeichnungen (gilt auch für Aufnahmen mit Fotohandys) vorgenommenwerden. Bei Zuwiderhandlungen werden Geräte und Aufzeichnungen bis zur rechtlichen Klärung der Folgen verwahrt.

Rauchen

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist das Rauchen im gesamten Theater grundsätzlich untersagt.